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   BVerwG, 05.02.1998 - 1 B 10.98   

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BVerwG, 05.02.1998 - 1 B 10.98 (https://dejure.org/1998,19618)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1998 - 1 B 10.98 (https://dejure.org/1998,19618)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 1 B 10.98 (https://dejure.org/1998,19618)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Notwendigkeit der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1998 - 1 B 10.98
    Zudem habe das Oberverwaltungsgericht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem die Verweigerung der Aktenvorlage durch die oberste Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO betreffenden Beschluß vom 1. Februar 1996 - BVerwG 1 B 37.95 - aufgestellten Grundsätze nicht hinreichend beachtet.

    Mit dem Satz, das Berufungsgericht habe die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 1. Februar 1996 - BVerwG 1 B 37.95 - aufgestellten Grundsätze nicht hinreichend beachtet, rügt die Beschwerde nicht ausdrücklich eine Abweichung von der Rechtsprechung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1998 - 1 B 10.98
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen; mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1998 - 1 B 10.98
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen; mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 04.11.1999 - 1 B 74.99

    Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit einer Beschwerde - Voraussetzungen

    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann grundsätzlich ein Verfahrensmangel nicht begründet werden (Beschluß vom 5. Februar 1998 - BVerwG 1 B 10.98 - m.w.N.).
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